HONORAR
Das Honorar für unsere Bemühungen bemisst sich nach den Empfehlungen des Anwaltsverbands.
In der Regel wird nach dem im jeweiligen Fall geleisteten Stundenaufwand abgerechnet wobei sich der durchschnittliche Stundenansatz zwischen CHF 250.- und CHF 400.- bewegt.
Die konkrete Honorierung richtet sich nach der Schwierigkeit und Bedeutung der Sache sowie den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen der Klientschaft. Gerne werden wir dies bei einem Erstgespräch mit Ihnen besprechen und bei einer allfälligen Mandatsübernahme eine Honorarvereinbarung mit Ihnen abschliessen.
Personen, welche nicht über genügend finanzielle Mittel zur Bezahlung der Gerichts- und Anwaltskosten verfügen, haben in gerichtlichen bzw. behördlichen Verfahren Anspruch auf Übernahme der Kosten durch den Staat.
Ob Sie Anspruch auf Bewilligung der unentgeltliche Rechtspflege haben, entscheidet das Gericht resp. die den Fall beurteilende Behörde. Ein entsprechender Antrag wird von uns gestellt.